GRUNDLEHRGANG
Qualifizierung zur befähigten Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten
Nächste Termine:
04. Dezember 2024, 08:30 - 16:00 Uhr
07. Jänner 2025, 08:30 - 16:00 Uhr
13. März 2025, 08:30 - 16:00 Uhr
14. Mai 2025, 08:30 - 16:00 Uhr
FACHMÄNNISCHE PRÜFUNG UND ABNAHME
Ein Gerüst muss nach jedem Aufbau vor der ersten Benutzung durch eine Befähigte Person auf dessen sichere Funktion geprüft werden. Es ist sicherzustellen, dass die Gerüste nicht eigenmächtig verändert werden. Während der Benutzung festgestellte Veränderungen sind an den jeweiligen Aufsichtsführenden zu melden.
Das Seminar vermittelt das notwendige theoretische Wissen zur Erfüllung dieser Vorgaben.