Modulares Ausbildungskonzept gemäß § 22 SGB VI
Aktuelle Seminartermine:
Grundlehrgang: 20.01. - 21.01.2025
Aufbaulehrgang techn. Bereich: 03.02. - 04.02.2025
Aufbaulehrgang Bauwesen: 29.01. - 30.01.2025
Aufbaulehrgang Verwaltung & Büro: 11.02.2025
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Sicherheitsbeauftragte unterstützen ihre Arbeitgeber dabei, den Arbeitsschutz zu gewährleisten und Unfälle sowie Berufskrankheiten zu verhindern. Dazu beobachten Sie, ob benötigte Schutzvorrichtungen vorhanden sind und Mitarbeitende Sicherheitsvorkehrungen einhalten. Sicherheitsbeauftragte im Betrieb sind allerdings nicht weisungsbefugt und haben demnach auch keine Aufsichtspflicht. Diese liegt weiterhin beim Arbeitgeber.
Um Sicherheitsbeauftragter in Ihrem Betrieb zu werden, benötigen Sie eine entsprechende Aus- und Fortbildung. Mit unserem modularen Ausbildungskonzept funktioniert das ganz einfach:
Nach der Teilnahme am Grundlehrgang nach § 22 SGB VII können Unternehmen die entsprechenden Mitarbeitenden als Sicherheitsbeauftragte benennen. Darüber hinaus lässt sich der branchenübergreifende Grundlehrgang mit den drei branchenspezifischen Aufbaubaulehrgängen erweitern: „Sicherheitsbeauftragter – Aufbaulehrgang“ bieten wir für technische Branchen an. Die Inhalte fokussieren sich hier u. a. auf den Umgang mit Gefahrstoffen, mit elektrischem Strom und die Beteiligung bei der Gefährdungsbeurteilung.
Anknüpfend an diese Aufbaulehrgänge können Sie Ihr Wissen durch die Teilnahme an der „Fortbildung gemäß § 20DGUV Vorschrift 1“ auffrischen. Die Teilnahme setzt Grundkenntnisse voraus, z. B. erworben durch den Besuch des Grundlehrgangs.
INHALTE IM ÜBERBLICK:
VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN:
Seminardauer: 2 Tage
Seminarort: buildsafe Akademie in Heideck
Teilnahmegebühr: 699,00 € netto / 831,81 € brutto
NÄCHSTER TERMIN:
20.01.- 21.01.2025 | 08:30 - 16:00 Uhr
INHALTE IM ÜBERBLICK:
VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN:
Seminardauer: 2 Tage
Seminarort: buildsafe Akademie in Heideck
Teilnahmegebühr: 699,00 € netto / 831,81 € brutto
NÄCHSTER TERMIN:
29.01. - 30.01.2025
INHALTE IM ÜBERBLICK:
Umgang mit Gefahrstoffen
Elektrischer Strom
Innerbetrieblicher Transport und Verkehr
Arbeiten in großen Höhen
Schweißen, Schneiden und artverwandte Verfahren
Hautschutz
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Gefährdungsanalyse in der Praxis mit Fallbeispielen
VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN:
Seminardauer: 2 Tage
Seminarort: buildsafe Akademie in Heideck
Teilnahmegebühr: 699,00 € netto / 831,81 € brutto
NÄCHSTER TERMIN:
03.02. - 04.02.2025
INHALTE IM ÜBERBLICK:
Rechtsgrundlagen zum Arbeitssystem „Büro- und Bildschirmarbeitsplatz"
Gefährdungsbeurteilung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen
Anforderungen an Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
Anforderungen an die Arbeitsumgebung
Anforderungen an Beschaffung und Betrieb von Arbeitsmitteln und Einrichtungen
Arbeitsmedizinische Anforderungen
VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN:
Seminardauer: 1 Tag
Seminarort: buildsafe Akademie in Heideck
Teilnahmegebühr: 399,00 € netto / 474,81 € brutto
NÄCHSTER TERMIN:
11.02.2025
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Wir freuen uns sehr darauf, Sie kennenzulernen!
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragte haben im Betrieb wichtige Aufgaben. Denn sie unterstützen Arbeitgeber, Führungskräfte und Kollegen bei der Einhaltung des Arbeitsschutzes.
Hauptsächlich klärt ein Sicherheitsbeauftragter die Kollegen über Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz auf. Zudem achtet er darauf, dass Schutzeinrichtungen sowie persönliche Schutzausrüstungen im sicheren Zustand sind und ordnungsgemäß genutzt werden.
Außerdem fallen für einen Sicherheitsbeauftragten folgende Aufgaben an:
Aufgabe im Ehrenamt
Sicherheitsbeauftragte sind in ihrer Funktion ehrenamtlich tätig. Das heißt, dass eine Entlohnung bereits mit dem Gehalt des Arbeitnehmers abgegolten ist. Um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können, müssen Sicherheitsbeauftragte von ihrem Arbeitgeber für die Ausübung ihrer Tätigkeit ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt bekommen, die von der eigentlichen Arbeitszeit abgezogen wird.
Ein Sicherheitsbeauftragter kann nicht zu einem bestimmten Handeln verpflichtet werden. Auf der anderen Seite trägt er allerdings auch keine formale Verantwortung für die betriebliche Sicherheit. Aus diesem Grund sollten keine Vorgesetzten die Rolle des Sicherheitsbeauftragten übernehmen. Ferner ist zu beachten, dass der SiBe niemals die Fachkraft für Arbeitssicherheit ersetzen kann. Folglich gilt die Bestellung eines oder mehrerer Sicherheitsbeauftragten auch nicht als sicherheitstechnische Betreuung.
Wann ist ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen?
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung ab einer Anzahl von 20 Beschäftigen, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Bei der Ermittlung der konkreten Anzahl von Sicherheitsbeauftragten sind folgender Kriterien zu berücksichtigen:
• Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren;
• Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
• Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
• Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
• Anzahl der Beschäftigten.
Wie wird man Sicherheitsbeauftragter?
Um Sicherheitsbeauftragter im Betrieb zu werden, bekunden Arbeitnehmende zunächst ihr Interesse an diesem Ehrenamt. Stimmen für den Arbeitgeber die Voraussetzungen, dann meldet dieser den entsprechenden Mitarbeitenden zu einer Schulung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII an. Im Anschluss gilt diese Person fortan als Sicherheitsbeauftragter für den jeweiligen betrieblichen Bereich. Empfohlen sind zudem Aufbaulehrgänge, die sich auf die entsprechende Branche konzentrieren, sowie eine Fortbildung gemäß § 20 der DGUV Vorschrift 1.
Was ist der Unterschied zwischen einem Sicherheitsbeauftragten (SiBe) und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)?
Grundsätzlich handelt es sich bei der Berufung zum Sicherheitsbeauftragten um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die keine Eigenverantwortung für die Arbeitssicherheit beinhaltet. Dagegen ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ein Beruf, der eine entsprechende Qualifikation und Ausbildung erfordert.
Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?
Sicherheitsbeauftragter können generell alle Personen eines Unternehmens werden. In der Regel handelt es sich dabei um Mitarbeitende, die Vorbildcharakter haben, aber keine Führungskraft sind. Voraussetzung ist zudem ein Interesse am Arbeitsschutz, denn diese ehrenamtliche Tätigkeit wird nicht entlohnt.
Schulung für Sicherheitsbeauftragter: Wie lange ist sie gültig?
Generell bleibt eine Qualifikation als Sicherheitsbeauftragter unbegrenzt gültig. Da sich jedoch Gesetze zum Arbeitsschutz immer wieder ändern, ist eine regelmäßige Fortbildung nötig. Diese fällt laut DGUV Information 211-042 alle drei bis fünf Jahre an.
Weitere Informationen und Dokumente: