Modulares Ausbildungskonzept gemäß § 22 SGB VI


Ausbildung zur/zum Sicherheitsbeauftragten

Ihre Ausbildung im Überblick:

MODULARES AUSBILDUNGSSYSTEM


Grundlehrgang (2-tägig)

 699,00 € netto / 831,81 € brutto

Aufbaulehrgänge:

  • technischer Bereich (2-tägig) | 699,00 € netto / 831,81 € brutto
  • Bauwesen (2-tägig) | 699,00 € netto / 831,81 € brutto
  • Verwaltung und Büro (1-tägig) 399,00 € netto / 474,81 € brutto


Seminarort: buildsafe Akademie in Heideck

Aktuelle Seminartermine:


Grundlehrgang: 20.01. - 21.01.2025

Aufbaulehrgang techn. Bereich: 03.02. - 04.02.2025

Aufbaulehrgang Bauwesen: 29.01. - 30.01.2025

Aufbaulehrgang Verwaltung & Büro: 11.02.2025


Buchen Sie jetzt ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch:


Sie möchten sich verbindlich anmelden?

Jetzt buchen

AUSBILDUNG GEMÄSS GESETZLICHER VORGABEN

Mit unserem modularen Ausbildungskonzept nach § 22 SGB VII werden Sie zum Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Betrieb!

BRANCHENSPEZIFISCHES WISSEN

Unsere Aufbaulehrgänge gehen auf die Besonderheiten Ihrer Branche ein und geben Ihnen genau jenes Wissen an die Hand, dass Sie in Ihrem Unternehmen benötigen.

ECHTE EXPERTISE AUS DER PRAXIS

Unsere Referenten sind erfahrene Experten auf ihrem Gebiet und vermitteln Ihnen das notwendige Wissen.

PERSÖNLICHER SUPPORT

Bei uns sind Sie mehr als eine Nummer: Während Ihrer Ausbildung können Sie jederzeit unseren persönlichen Support nutzen.

UNSER MODULARES AUSBILDUNGSKONZEPT:


Sicherheitsbeauftragter im Betrieb werden



Sicherheitsbeauftragte unterstützen ihre Arbeitgeber dabei, den Arbeitsschutz zu gewährleisten und Unfälle sowie Berufskrankheiten zu verhindern. Dazu beobachten Sie, ob benötigte Schutzvorrichtungen vorhanden sind und Mitarbeitende Sicherheitsvorkehrungen einhalten. Sicherheitsbeauftragte im Betrieb sind allerdings nicht weisungsbefugt und haben demnach auch keine Aufsichtspflicht. Diese liegt weiterhin beim Arbeitgeber.


Um Sicherheitsbeauftragter in Ihrem Betrieb zu werden, benötigen Sie eine entsprechende Aus- und Fortbildung. Mit unserem modularen Ausbildungskonzept funktioniert das ganz einfach:

Nach der Teilnahme am Grundlehrgang nach § 22 SGB VII können Unternehmen die entsprechenden Mitarbeitenden als Sicherheitsbeauftragte benennen. Darüber hinaus lässt sich der branchenübergreifende Grundlehrgang mit den drei branchenspezifischen Aufbaubaulehrgängen erweitern: „Sicherheitsbeauftragter – Aufbaulehrgang“ bieten wir für technische Branchen an. Die Inhalte fokussieren sich hier u. a. auf den Umgang mit Gefahrstoffen, mit elektrischem Strom und die Beteiligung bei der Gefährdungsbeurteilung.


Anknüpfend an diese Aufbaulehrgänge können Sie Ihr Wissen durch die Teilnahme an der „Fortbildung gemäß § 20DGUV Vorschrift 1“ auffrischen. Die Teilnahme setzt Grundkenntnisse voraus, z. B. erworben durch den Besuch des Grundlehrgangs.


Wählen Sie das passende Modul:

  • Sicherheitsbeauftragter: Grundlagen

    INHALTE IM ÜBERBLICK:


    • Rechtsstruktur und Regelwerk im Arbeitsschutz
    • Grundpflichten und Funktionen im Arbeitsschutz
    • Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)  und § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ 
    • Unfallursachen, Unfallarten, Unfallmeldung
    • Erkennen von Gefährdungen und Rahmenbedingungen zur Gefährdungsbeurteilung
    • Auswahl und Anwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) 
    • Gefährdungen durch Lärm und Schutzmaßnahmen
    • Erste Hilfe im Betrieb
    • Betrieblicher Brandschutz
    • Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen

    VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN:


    Seminardauer: 2 Tage

    Seminarort: buildsafe Akademie in Heideck

    Teilnahmegebühr: 699,00 € netto / 831,81 € brutto


    NÄCHSTER TERMIN:

    20.01.- 21.01.2025 | 08:30 - 16:00 Uhr

    Jetzt buchen
  • Aufbaulehrgang "Bauwesen"

    INHALTE IM ÜBERBLICK:


    • Sicherheitsbeauftragte im Betrieb - Aufgaben und Stellung
    • Rechtliche Grundlagen, Vorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft (BG Bau), Technische Regeln für Baustellen (TRBS)
    • Arbeitsschutzorganisation und Einrichtung einer Baustelle (Baustellenordnung, SiGe-Plan, Fremdfirmen, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen)
    • Gefährdungen auf Baustellen erkennen und beurteilen (Gerüstbau, Dacharbeiten, Hochbauarbeiten, Zimmererabeiten, Innenausbau, Maschinenarbeiten, PSA)
    • Persönliche Schutzausrüstung
    • Sicherheitsmaßnahmen beim Gerüstbau
    • Verkehrssicherungspflicht auf Baustellen

    VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN:


    Seminardauer: 2 Tage

    Seminarort: buildsafe Akademie in Heideck

    Teilnahmegebühr: 699,00 € netto / 831,81 € brutto


    NÄCHSTER TERMIN:

    29.01. - 30.01.2025

    Jetzt buchen
  • Aufbaulehrgang "Technischer Bereich"

    INHALTE IM ÜBERBLICK:


    Umgang mit Gefahrstoffen

    • Rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen
    • Gefährlichkeitsmerkmale
    • Einstufung und Kennzeichnung
    • Mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt 

    Elektrischer Strom

    • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
    • Besondere Schutzmaßnahmen bei Arbeiten unter Spannung
    • Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 

    Innerbetrieblicher Transport und Verkehr

    • Kennzeichnung
    • Zugänge zu Arbeitsplätzen
    • Personentransport 

    Arbeiten in großen Höhen

    • Absturzgefahr und Absturzsicherung
    • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
    • Benutzung von Hubarbeitsbühnen, Gerüsten, Leitern und Tritten 

    Schweißen, Schneiden und artverwandte Verfahren


    Hautschutz

    • Gefährdungsbeurteilung
    • Auswahl, Bereitstellung und Benutzung 

    Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

    • Einflussfaktoren für psychische Belastungen
    • Belastungs-Beanspruchungs-Konzept
    • Handlungshilfen 

    Gefährdungsanalyse in der Praxis mit Fallbeispielen

    • Anlässe, Umfang und Handlungsschritte
    • Wirksamkeitskontrolle
    • Last Minute Risk Analysis (LMRA)


    VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN:


    Seminardauer: 2 Tage

    Seminarort: buildsafe Akademie in Heideck

    Teilnahmegebühr: 699,00 € netto / 831,81 € brutto


    NÄCHSTER TERMIN:

    03.02. - 04.02.2025

    Jetzt buchen
  • Aufbaulehrgang "Verwaltung und Büro"

    INHALTE IM ÜBERBLICK:



    Rechtsgrundlagen zum Arbeitssystem „Büro- und Bildschirmarbeitsplatz"

    • Staatliche und berufsgenossenschaftliche Regeln 

    Gefährdungsbeurteilung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen

    • Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung 

    Anforderungen an Büro- und Bildschirmarbeitsplätze

    • Bürotypen
    • Planung
    • Flächen am Arbeitsplatz 

    Anforderungen an die Arbeitsumgebung

    • Verkehrswege
    • Beleuchtung, Lärm, Raumklima
    • Optische Strahlung
    • Elektrischer Strom 

    Anforderungen an Beschaffung und Betrieb von Arbeitsmitteln und Einrichtungen


    Arbeitsmedizinische Anforderungen


    VERANSTALTUNGSINFORMATIONEN:

    Seminardauer: 1 Tag

    Seminarort: buildsafe Akademie in Heideck

    Teilnahmegebühr: 399,00 € netto / 474,81 € brutto


    NÄCHSTER TERMIN:

    11.02.2025

    Jetzt buchen

Wir beraten Sie gerne!


Sie haben noch Fragen, oder sind unsicher, ob unser Lehrgang die richtige Wahl für Sie ist?

Buchen Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

Wir freuen uns sehr darauf, Sie kennenzulernen!

Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten


Sicherheitsbeauftragte haben im Betrieb wichtige Aufgaben. Denn sie unterstützen Arbeitgeber, Führungskräfte und Kollegen bei der Einhaltung des Arbeitsschutzes.


Hauptsächlich klärt ein Sicherheitsbeauftragter die Kollegen über Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz auf. Zudem achtet er darauf, dass Schutzeinrichtungen sowie persönliche Schutzausrüstungen im sicheren Zustand sind und ordnungsgemäß genutzt werden. 


Außerdem fallen für einen Sicherheitsbeauftragten folgende Aufgaben an:


  • Vorbild hinsichtlich des Arbeitsschutzes sein
  • Ansprechpartner vor Ort zu Fragen des Arbeitsschutzes
  • Erkennen von sicherheitstechnischen Problemen und Mängel am Arbeitsplatz
  • Teilnahme an Betriebsbegehungen
  • Beteiligung an Untersuchen von Unfall- und Berufskrankheiten
  • Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
  • Informiert zum sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen
  • Kümmert sich um neue Mitarbeiter
  • Gibt Anstöße zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit

Aufgabe im Ehrenamt


Sicherheitsbeauftragte sind in ihrer Funktion ehrenamtlich tätig. Das heißt, dass eine Entlohnung bereits mit dem Gehalt des Arbeitnehmers abgegolten ist. Um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können, müssen Sicherheitsbeauftragte von ihrem Arbeitgeber für die Ausübung ihrer Tätigkeit ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt bekommen, die von der eigentlichen Arbeitszeit abgezogen wird.


Ein Sicherheitsbeauftragter kann nicht zu einem bestimmten Handeln verpflichtet werden. Auf der anderen Seite trägt er allerdings auch keine formale Verantwortung für die betriebliche Sicherheit. Aus diesem Grund sollten keine Vorgesetzten die Rolle des Sicherheitsbeauftragten übernehmen. Ferner ist zu beachten, dass der SiBe niemals die Fachkraft für Arbeitssicherheit ersetzen kann. Folglich gilt die Bestellung eines oder mehrerer Sicherheitsbeauftragten auch nicht als sicherheitstechnische Betreuung.


FAQ | Häufig gestellte Fragen

Wann ist ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen?

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung ab einer Anzahl von 20 Beschäftigen, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Bei der Ermittlung der konkreten Anzahl von Sicherheitsbeauftragten sind folgender Kriterien zu berücksichtigen:
• Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren;
• Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
• Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
• Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
• Anzahl der Beschäftigten.

Wie wird man Sicherheitsbeauftragter?

Um Sicherheitsbeauftragter im Betrieb zu werden, bekunden Arbeitnehmende zunächst ihr Interesse an diesem Ehrenamt. Stimmen für den Arbeitgeber die Voraussetzungen, dann meldet dieser den entsprechenden Mitarbeitenden zu einer Schulung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII an. Im Anschluss gilt diese Person fortan als Sicherheitsbeauftragter für den jeweiligen betrieblichen Bereich. Empfohlen sind zudem Aufbaulehrgänge, die sich auf die entsprechende Branche konzentrieren, sowie eine Fortbildung gemäß § 20 der DGUV Vorschrift 1.


Was ist der Unterschied zwischen einem Sicherheitsbeauftragten (SiBe) und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)?

Grundsätzlich handelt es sich bei der Berufung zum Sicherheitsbeauftragten um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die keine Eigenverantwortung für die Arbeitssicherheit beinhaltet. Dagegen ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ein Beruf, der eine entsprechende Qualifikation und Ausbildung erfordert.

Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?

Sicherheitsbeauftragter können generell alle Personen eines Unternehmens werden. In der Regel handelt es sich dabei um Mitarbeitende, die Vorbildcharakter haben, aber keine Führungskraft sind. Voraussetzung ist zudem ein Interesse am Arbeitsschutz, denn diese ehrenamtliche Tätigkeit wird nicht entlohnt.

Schulung für Sicherheitsbeauftragter: Wie lange ist sie gültig?

Generell bleibt eine Qualifikation als Sicherheitsbeauftragter unbegrenzt gültig. Da sich jedoch Gesetze zum Arbeitsschutz immer wieder ändern, ist eine regelmäßige Fortbildung nötig. Diese fällt laut DGUV Information 211-042 alle drei bis fünf Jahre an.


Share by: